


Teilkündigung infolge Nichtbenützung des Mietobjekts
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 314 Wörter, Seiten 51-52
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Teilkündigung ist bei den Kündigungsgründen nach § 30 Abs 2 Z 6 und 7 MRG nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Kündigung des gesamten Mietgegenstands gegeben sind.
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit entweder in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form voraus.
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- LG Innsbruck, 2 R 6/12i
- § 30 Abs 2 Z 6 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 7 MRG
- § 31 MRG
- WOBL-Slg 2013/15
- OGH, 22.06.2012, 6 Ob 96/12d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
Eine Teilkündigung ist bei den Kündigungsgründen nach § 30 Abs 2 Z 6 und 7 MRG nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Kündigung des gesamten Mietgegenstands gegeben sind.
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit entweder in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form voraus.
- LG Innsbruck, 2 R 6/12i
- § 30 Abs 2 Z 6 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- § 30 Abs 2 Z 7 MRG
- § 31 MRG
- WOBL-Slg 2013/15
- OGH, 22.06.2012, 6 Ob 96/12d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision