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Birklbauer, Alois

Einspruch wegen Rechtsverletzung; Rechtsmittelfrist; Verfahrensstadium

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Der Zweck von §§ 106 f StPO spricht geradezu dafür, dass gerichtlicher Rechtsschutz – innerhalb der Einspruchsfrist – generell gewährleistet werden sollte und nicht bloß in jenen Fällen, wo Anklage erhoben wurde oder die (wenn auch erst danach) behauptete Rechtsverletzung noch vor Beendigung des Ermittlungsverfahrens erfolgte.

  • Birklbauer, Alois
  • § 107 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 106 StPO
  • JST-Slg 2019/26
  • OGH, 12.12.2018, 15 Os 113/18h15 Os 114/18f

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