


Suchtgift; Cannabis; Erwerb; Besitz; Raub; minderschwerer Raub; Sache geringen Werts
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 6
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 634 Wörter, Seiten 277-278
20,00 €
inkl MwSt




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Suchtgift (hier: Cannabiskraut) kann Tatobjekt eines Raubes sein. Eine Sache geringen Werts liegt vor, wenn ihr Wert 100 Euro nicht übersteigt.
Für die Subsumtion unter § 27 Abs 1 Z 1 1. und 2. Fall SMG genügt die Feststellung des Erwerbs und Besitzes einer „jedenfalls geringen Menge Cannabiskraut“; weitere Feststellungen zu Menge, Wert und Reinheitsgehalt des erbeuteten Suchtgifts sind nicht erforderlich.
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- Schwaighofer, Klaus
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- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- OGH, 12.10.2017, 12 Os 50/17w
- § 142 Abs 2 StGB
- JST-Slg 2019/30
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 142 Abs 1 StGB
Suchtgift (hier: Cannabiskraut) kann Tatobjekt eines Raubes sein. Eine Sache geringen Werts liegt vor, wenn ihr Wert 100 Euro nicht übersteigt.
Für die Subsumtion unter § 27 Abs 1 Z 1 1. und 2. Fall SMG genügt die Feststellung des Erwerbs und Besitzes einer „jedenfalls geringen Menge Cannabiskraut“; weitere Feststellungen zu Menge, Wert und Reinheitsgehalt des erbeuteten Suchtgifts sind nicht erforderlich.
- Schwaighofer, Klaus
- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- OGH, 12.10.2017, 12 Os 50/17w
- § 142 Abs 2 StGB
- JST-Slg 2019/30
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 142 Abs 1 StGB