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Suchtgift; Cannabis; Erwerb; Besitz; Raub; minderschwerer Raub; Sache geringen Werts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 6
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
634 Wörter, Seiten 277-278

20,00 €

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Suchtgift (hier: Cannabiskraut) kann Tatobjekt eines Raubes sein. Eine Sache geringen Werts liegt vor, wenn ihr Wert 100 Euro nicht übersteigt.

Für die Subsumtion unter § 27 Abs 1 Z 1 1. und 2. Fall SMG genügt die Feststellung des Erwerbs und Besitzes einer „jedenfalls geringen Menge Cannabiskraut“; weitere Feststellungen zu Menge, Wert und Reinheitsgehalt des erbeuteten Suchtgifts sind nicht erforderlich.

  • Schwaighofer, Klaus
  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • OGH, 12.10.2017, 12 Os 50/17w
  • § 142 Abs 2 StGB
  • JST-Slg 2019/30
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 142 Abs 1 StGB

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