Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Ersatz für Selbstverbesserung bei Mangelschaden; Abgrenzung zum Mangelfolgeschaden
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 24
- Rechtsprechung, 764 Wörter
- Seiten 30-31
- https://doi.org/10.33196/bbl202101003001
20,00 €
inkl MwStFührt die fehlerhafte Klotzung einer 500 kg schweren Glasscheibe dazu, dass die Glasscheibe nach unten rutscht und es durch einen Glas-Metall-Kontakt zum Bruch der Scheibe kommt, liegt ein Mangelschaden und kein Mangelfolgeschaden vor. Aufgrund des in § 933a Abs 2 ABGB festgelegten Grundsatzes des Verbesserungsvorrangs vor dem Geldersatz muss der Geschädigte daher dem Werkunternehmer die Möglichkeit geben, den Schaden zu verbessern. Lediglich beim Mangelfolgeschaden entfällt die Notwendigkeit dem Übergeber eine zweite Chance zu geben. Allerdings kann der Übernehmer auch dann, wenn er dem Übergeber beim Mangelschaden keine Verbesserungsmöglichkeit eröffnet, sondern die Sache selbst verbessert oder durch einen Dritten verbessern lässt, die Kosten begehren, die der Veräußerer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene Chance zur zweiten Andienung eingeräumt worden wäre.
- Abgrenzung zum Mangelfolgeschaden
- Ersatz für Selbstverbesserung bei Mangelschaden
- BBL-Slg 2021/39
- § 1168 ABGB
- § 933a ABGB
- Baurecht
- OGH, 15.09.2020, 6 Ob 81/20k
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €