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Heft 12, Dezember 2016, Band 138
Festlegung der nominellen hauptsächlichen Betreuung bei Doppelresidenzfällen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 1334 Wörter
- Seiten 780-781
- https://doi.org/10.33196/jbl201612078001
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inkl MwStDer VfGH hat § 180 Abs 2 letzter Satz ABGB ebenso wie die mitangefochtenen Bestimmungen im Einklang mit Art 8 EMRK so ausgelegt, dass sie der elterlichen Vereinbarung einer zeitlich gleichteiligen Betreuung oder einer entsprechenden gerichtlichen Festlegung in jenen Fällen, in denen dies aus der Sicht des Gerichts dem Kindeswohl am besten entspricht, nicht entgegenstehen (VfGH G 152/2015 = JBl 2015, 768).
Auch bei Zugrundelegung der vom VfGH vorgenommenen Auslegung ist aber die Festlegung der hauptsächlichen Betreuung durch einen Elternteil, sei diese auch bloß nomineller Natur zur Schaffung eines Anknüpfungspunkts für verschiedene Rechtsnormen, jedenfalls erforderlich.
Es widerspräche dem Prinzip der anzustrebenden Kontinuität und Stabilität, wenn kurzfristige Wechsel des Anknüpfungspunkts etwa für den Bezug von Transferleistungen, aber auch die Möglichkeit, den Hauptwohnsitz zu bestimmen, festgelegt würden.
- § 179 Abs 2 ABGB
- LGZ Wien, 02.03.2016, 42 R 453/14z
- OGH, 24.08.2016, 3 Ob 121/16i
- § 177 Abs 4 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 180 Abs 2 ABGB
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Favoriten, 06.10.2014, 8 Ps 184/09w
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2016, 780
- Arbeitsrecht
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