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Heft 10, Oktober 2021, Band 143
Forderungsübergang nach § 67 Abs 1 VersVG auch bei Erbringung der Versicherungsleistung an den empfangsberechtigten Versicherten
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 1339 Wörter
- Seiten 671-672
- https://doi.org/10.33196/jbl202110067101
30,00 €
inkl MwStErbringt der Kaskoversicherer nach einem Verkehrsunfall die Versicherungsleistung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern direkt an den Versicherten (hier: Fahrzeugeigentümer und Leasinggeber), so bewirkt dies den Forderungsübergang nach § 67 Abs 1 VersVG, wenn der Versicherte empfangsberechtigt ist. Der Kaskoversicherer ist in diesem Fall zum Regress gegen den Schädiger aktiv legitimiert.
- LG Innsbruck, 14.10.2020, 2 R 57/20a
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 67 Abs 1 VersVG
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Schwaz, 13.01.2020, 2 C 1164/18b
- JBL 2021, 671
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 29.04.2021, 2 Ob 1/21t
- Arbeitsrecht
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