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Girokonto-Guthaben ist kein Nachweis, zum Rechtserwerb in der Lage zu sein

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Ein Nachweis über einen stichtagsbezogenen Saldo (hier: Bestätigung einer Bank über ein auf einem Girokonto verfügbares Guthaben) erfüllt die Anforderungen des § 8a Abs 3 Stmk GVG an den Nachweis, zum Rechtserwerb in der Lage zu sein, schon deshalb nicht, weil er keine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Auskunft über die Bonität des Erwerbers gibt.

  • VwGH, 23.04.2021, Ra 2019/11/0172
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • JBL 2021, 677
  • § 8a Abs 3 Stmk GVG
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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