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Heft 10, Oktober 2021, Band 143
Form der Ausschlagung der Erbschaft für sich und die Nachkommen / „konkurrierender“ Miterbe als Bote einer Erbausschlagungserklärung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 3119 Wörter
- Seiten 659-662
- https://doi.org/10.33196/jbl202110065901
30,00 €
inkl MwStZumindest im Fall der ausdrücklichen Ausschlagung der Erbschaft für sich und die Nachkommen müssen die Formerfordernisse des § 1278 Abs 2 ABGB nicht eingehalten werden; die Erklärung führt auch ohne Notariatsaktsform dazu, dass die – abgesehen von den ebenfalls „weggefallenen“ Nachkommen – Nächstberufenen gültig zum Zug kommen.
Grundsätzlich kann auch ein „konkurrierender“ Miterbe als Bote einer Erbausschlagungserklärung fungieren.
- JBL 2021, 659
- OLG Innsbruck, 15.10.2020, 2 R 91/20d
- § 758 Abs 2 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- OGH, 25.03.2021, 2 Ob 203/20x
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1278 Abs 2 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 805 ABGB
- LG Innsbruck, 28.05.2020, 41 Cg 23/20f
- Arbeitsrecht