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Unterbringung: Fixierung des Kranken bei Blutabnahme durch Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdiensts unzulässig

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Der Begriff der „Heilbehandlung“ nach dem UbG umfasst nicht nur unmittelbar therapeutische, sondern auch diagnostische und physikalische Maßnahmen, wie etwa eine Blutabnahme.

Das der Anlegung einer Vier-Punkt-Fixierung vorangehende Festhalten des Kranken gehört bereits zur psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und ist damit dem Pflegepersonal nach den Regelungen des GuKG vorbehalten.

Mangels gesetzlicher Grundlage dürfen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes keine Pflegemaßnahme wie das Festhalten des Kranken bei der Blutabnahme setzen.

  • OGH, 24.02.2021, 7 Ob 14/21s
  • LGZ Wien, 18.11.2020, 42 R 179/20i
  • § 33 UbG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • JBL 2021, 654
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • BG Fünfhaus, 27.03.2020, 32 Ub 193/18k
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 3 GuKG
  • § 36 Abs 1 UbG
  • § 19 GuKG
  • Arbeitsrecht

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