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Holzner, Christian

Freiheitsersitzung durch Beeinträchtigung einer vertraglichen, jedoch noch unverbücherten Servitut bei freiwilliger Ortsabwesenheit

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Für den Beginn der Verjährung nach § 1488 ABGB kommt es auf die (objektive) Möglichkeit der Rechtsausübung an. Es genügt, dass der Dienstbarkeitsberechtigte das Hindernis, das die Ausübung seiner Dienstbarkeit unmöglich macht oder doch beeinträchtigt, bei gewöhnlicher Sorgfalt (iS von gewöhnlicher Aufmerksamkeit) hätte wahrnehmen können.

Auf vertragliche, jedoch noch unverbücherte Servituten ist § 1488 ABGB im Wege der Analogie anwendbar.

  • Holzner, Christian
  • JBL 2021, 46
  • LG Innsbruck, 30.04.2019, 15 Cg 51/18d
  • OGH, 24.01.2020, 8 Ob 124/19x
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Innsbruck, 30.07.2019, 4 R 99/19v
  • § 1488 ABGB
  • Arbeitsrecht

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