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Huber, Stefan G.

Zum Vorteil im Rahmen eines Austauschverhältnisses

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Die Pflichtwidrigkeit bezieht sich auf die Vornahme oder Unterlassung des in Zweckbeziehung zum (geforderten) Vorteil stehenden Amtsgeschäfts. Auf die Pflichtwidrigkeit der Tathandlung selbst kommt es nicht an.

Ein Vertragsabschluss als solcher (unabhängig von dessen Inhalt) ist nicht unbedingt ein tatbildlich (materieller) Vorteil. Ein Schuldspruch nach § 304 Abs 1 (oder § 305 Abs 1) StGB setzt bei einem vom Amtsträger geforderten Vertragsabschluss zwischen Vorteilsgeber und einem Dritten Feststellungen dazu voraus, dass mit diesem nach der Vorstellung des Amtsträgers ein materieller oder sonst ein immaterieller Vorteil für den Dritten verbunden sein sollte.

  • Huber, Stefan G.
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 304 StGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 305 StGB
  • OGH, 23.04.2020, 14 Os 10/20g
  • LG St. Pölten, 10.05.2019, 16 Hv 10/18g
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2021, 52
  • Arbeitsrecht

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