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Impfverweigerung – kein Kündigungsschutz

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Hat ein Arbeitnehmer eine Impfung gegen COVID-19 verweigert und wurde er deshalb vom Arbeitgeber gekündigt, kann diese Kündigung nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden.

  • WBl-Slg 2023/86
  • OGH, 24.01.2023, 9 ObA 116/22g
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien, 29.08.2022, 10 Ra 44/22x-46
  • LG Krems an der Donau, 01.03.2022, 8 Cga 14/21k-40
  • § 105 Abs 3 Z 1 lit I ArbVG

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