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Meldung des Krankenstandes bei Arbeitskräfteüberlassung

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Die Melde- und Nachweisobliegenheiten des Arbeitnehmers im Falle der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bestehen auch dann, wenn für das Arbeitsverhältnis bereits Beendigungserklärungen ausgesprochen wurden.

Ein überlassener Arbeitnehmer kann die Meldung seines Krankenstandes nicht nur an seinen Arbeitgeber, sondern grundsätzlich auch an seinen Beschäftiger adressieren.

  • OLG Graz, 21.07.2022, 6 Ra 35/22x-17
  • § 4 Abs 4 EFZG
  • OGH, 16.02.2023, 9 ObA 100/22d
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2023/84
  • § 5 EFZG
  • § 4 Abs 1 EFZG
  • LG Leoben, 03.05.2022, 25 Cga 55/21a-12

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