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Rechtsmittel gegen Aufforderung des Gerichts zur Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft; Parteistellung des die Aufforderung anregenden Gesellschafters

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Die gerichtliche Aufforderung nach § 88 Abs 3 GmbHG ist unanfechtbar.

Dem anregenden Gesellschafter kommt betreffend die Entscheidung über die von Amts wegen vorzunehmende Aufforderung keine Parteistellung zu.

  • § 88 GmbHG
  • WBl-Slg 2023/90
  • OGH, 18.11.2022, 6 Ob 179/22z
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • HG Wien, 23.05.2022, 75 Fr 2127/22w 7
  • OLG Wien, 19.07.2022, 6 R 119/22x 14

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