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Internationales Privatrecht: Rom I-VO – Zum Begriff der Verträge, die ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen oder die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand haben (Österreich)
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 2893 Wörter
- Seiten 140-143
- https://doi.org/10.33196/wbl202203014001
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inkl MwStArt 6 Abs 4 lit c der VO (EG) Nr 593/2008 ist dahin auszulegen, dass Kaufverträge, die einen Pachtvertrag und einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen beinhalten und sich auf Bäume beziehen, die auf einem Grundstück gepflanzt wurden, das ausschließlich mit dem Ziel gepachtet wird, diese Bäume zum Zweck der Gewinnerzielung zu ernten, keine „Verträge, die ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen oder die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand haben“ iS dieser Bestimmung sind.
- Art 6 Abs 4 lit c der VO (EG) Nr 593/2008 des EP und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I):
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2022/36
- EuGH, 10.02.2022, Rs C-595/20, UE/ShareWood Switzerland AG, VF; OGH [Österreich]
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