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Notwendigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bei einstweiliger Verfügung gegen Geschäftsführer; Wettbewerbsverbot Alleingesellschaftergeschäftsführer; Überlassung Geschäftschance und Einlagenrückgewähr
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 1831 Wörter
- Seiten 167-169
- https://doi.org/10.33196/wbl202203016701
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inkl MwStEin Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung setzt einen Gesellschafterbeschluss nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG nicht voraus.
Der Alleingesellschaftergeschäftsführer unterliegt gegenüber der Gesellschaft keinem Wettbewerbsverbot. Daran ändert weder der Umstand, dass der Alleingesellschaftergeschäftsführer Treuhänder ist, noch ein mit dem Treugeber vereinbartes Wettbewerbsverbot etwas.
Eine Geschäftschance muss sich zumindest soweit verdichtet haben, dass ihr ein Marktwert zukommt also ein Dritter für deren Übertragung ein Entgelt zahlen würde, um Gegenstand einer verbotenen Einlagenrückgewähr sein zu können.
- § 35 GmbHG
- § 24 GmbHG
- § 381 EO
- HG Wien, 23.10.2020, 53 Cg 6/20h-21
- § 82 GmbHG
- § 83 GmbHG
- § 382 EO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 14.09.2021, 6 Ob 71/21s
- WBl-Slg 2022/47
- OLG Wien, 10.02.2021, 4 R 167/20p-25
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