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wohnrechtliche blätter

Heft 2, Februar 2019, Band 32

Internationalprivatrechtliche Beurteilung und materiellrechtliche Zulässigkeit der Doppelvertretung im Grundbuchverfahren

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§ 31 IPRG knüpft für den Erwerb und den Verlust dinglicher Rechte an körperlichen Sachen einschließlich des Besitzes an das Recht des Staats an, in dem sich die Sachen bei Vollendung des dem Erwerb oder Verlust zugrunde liegenden Sachverhalts befinden. Die hA nimmt auch eine Sonderanknüpfung an das Registerrecht, also das Recht am Registerort, betreffend die notwendige Form der die Eintragungsgrundlage bildenden Urkunden an. Schuld- und sachenrechtliche Fragen sind allerdings kollisionsrechtlich getrennt zu beurteilen. Zur Prüfung der Frage, ob der Übergabsvertrag als Titelgeschäft materiellrechtlich einen tauglichen Erwerbsgrund bildet und allfälligen rechtsgeschäftlichen Formerfordernissen entspricht, ist Art 4 lit c der Rom I-VO anzuwenden, gem dem Verträge, die ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen sowie die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand haben, dem Recht des Staats unterliegen, in dem die unbewegliche Sache belegen ist. Für Fragen der Vertretungsbefugnis ist auf § 49 IPRG zurückzugreifen. Wenn eine Bestimmung eines anderen als des österr Rechts nicht vorgenommen wurde und die bevollmächtigten Kanzleiangestellten nicht nur in Österreich tätig werden sollten, sondern auch tatsächlich tätig wurden, ist an österr Recht anzuknüpfen.

Gegründete Bedenken gegen die persönliche Fähigkeit der bei der Eintragung Beteiligten zur Verfügung über den Gegenstand, den die Eintragung betrifft, oder gegen die Befugnis des Antragstellers zum Einschreiten iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG umfassen auch Bedenken gegen Bestehen und Umfang der Vertretungsmacht dessen, der eine Vertragsurkunde im Vollmachtsnamen eines Vertragspartners unterfertigt. Soweit die Gefahr einer Interessenkollision droht, ist die Doppelvertretung ebenso wie das Selbstkontrahieren im engeren Sinn unzulässig, sodass der Machthaber insoweit ohne Vertretungsmacht handelt.

  • § 31 IPRG
  • LG Klagenfurt, 2 R 151/17h
  • WOBL-Slg 2019/27
  • § 94 GBG
  • Miet- und Wohnrecht
  • Art 4 Rom I-VO
  • § 49 IPRG
  • BG Villach, TZ 7702/2017
  • OGH, 18.01.2018, 5 Ob 211/17s

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