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Kerschner, Ferdinand

Kein Verwendungsanspruch des Bestandnehmers gegen den Bestandgeber bei Verletzung eines mietvertraglichen Konkurrenzschutzes

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Dem Bestandnehmer steht bei Verletzung des bedungenen Gebrauchs, worunter auch das Konkurrenzverbot zu subsumieren ist, nur das Begehren auf Erfüllung, Zinsminderung, vorzeitiger Auflösung und – bei Verschulden – auf Schadenersatz zu, nicht jedoch auch ein zusätzlicher bereicherungsrechtlicher Verwendungsanspruch.

  • Kerschner, Ferdinand
  • OGH, 17.09.2014, 6 Ob 138/14h
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2015, 310
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 273 ZPO
  • Arbeitsrecht
  • LGZ Wien, 10.06.2014, 40 R 7/14x
  • § 1041 ABGB

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