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Kein Verwendungsanspruch des Bestandnehmers gegen den Bestandgeber bei Verletzung eines mietvertraglichen Konkurrenzschutzes
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 2239 Wörter
- Seiten 310-313
- https://doi.org/10.33196/jbl201505031001
30,00 €
inkl MwStDem Bestandnehmer steht bei Verletzung des bedungenen Gebrauchs, worunter auch das Konkurrenzverbot zu subsumieren ist, nur das Begehren auf Erfüllung, Zinsminderung, vorzeitiger Auflösung und – bei Verschulden – auf Schadenersatz zu, nicht jedoch auch ein zusätzlicher bereicherungsrechtlicher Verwendungsanspruch.
- Kerschner, Ferdinand
- OGH, 17.09.2014, 6 Ob 138/14h
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2015, 310
- Zivilverfahrensrecht
- § 273 ZPO
- Arbeitsrecht
- LGZ Wien, 10.06.2014, 40 R 7/14x
- § 1041 ABGB
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