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Kein Verwendungsanspruch des Scheinzessionars bei unwirksamer Zession einer zukünftigen Forderung

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Auch bei einer zukünftigen Forderung kann der zweite Zessionar keine Rechte an einer (zugunsten des ersten Zessionars) bereits wirksam abgetretenen Forderung vom Zedenten erwerben, hatte doch der Zedent insoweit die Rechtszuständigkeit bereits verloren.

Bei unwirksamer Zession ist der vermeintliche Zessionar nicht Berechtigter iS des § 1041 ABGB.

  • OGH, 21.12.2020, 1 Ob 141/20x
  • LGZ Wien, 13.05.2020, 35 R 45/20g
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1392 ABGB
  • JBL 2021, 596
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • § 1041 ABGB
  • BG Floridsdorf, 30.12.2019, 77 C 2082/18t

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