


Mindestzinsklausel als Festlegung einer Hauptleistungspflicht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 142
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1599 Wörter, Seiten 46-48
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Mindestzinsklausel in einem Unternehmerkreditvertrag, die den „Ausgangszinssatz“ als Untergrenze (iS eines „Fixum“) festlegt, unterliegt – als Festlegung einer Hauptleistungspflicht – nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Die Frage, ob die Möglichkeit einer bloßen Erhöhung des vereinbarten „Ausgangszinssatzes“ (ohne ein korrespondierendes „Verminderungsszenario“) bedenklich ist, stellt sich im vorliegenden Fall nicht.
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- OLG Wien, 24.01.2019, 129 R 84/18y
- Öffentliches Recht
- JBL 2020, 46
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- HG Wien, 18.06.2018, 56 Cg 56/17d
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 25.06.2019, 1 Ob 75/19i
- Arbeitsrecht
- § 879 Abs 3 ABGB
Eine Mindestzinsklausel in einem Unternehmerkreditvertrag, die den „Ausgangszinssatz“ als Untergrenze (iS eines „Fixum“) festlegt, unterliegt – als Festlegung einer Hauptleistungspflicht – nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Die Frage, ob die Möglichkeit einer bloßen Erhöhung des vereinbarten „Ausgangszinssatzes“ (ohne ein korrespondierendes „Verminderungsszenario“) bedenklich ist, stellt sich im vorliegenden Fall nicht.
- OLG Wien, 24.01.2019, 129 R 84/18y
- Öffentliches Recht
- JBL 2020, 46
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- HG Wien, 18.06.2018, 56 Cg 56/17d
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 25.06.2019, 1 Ob 75/19i
- Arbeitsrecht
- § 879 Abs 3 ABGB