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Mindestzinsklausel als Festlegung einer Hauptleistungspflicht
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 142
- Rechtsprechung, 1599 Wörter
- Seiten 46-48
- https://doi.org/10.33196/jbl202001004601
30,00 €
inkl MwStEine Mindestzinsklausel in einem Unternehmerkreditvertrag, die den „Ausgangszinssatz“ als Untergrenze (iS eines „Fixum“) festlegt, unterliegt – als Festlegung einer Hauptleistungspflicht – nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Die Frage, ob die Möglichkeit einer bloßen Erhöhung des vereinbarten „Ausgangszinssatzes“ (ohne ein korrespondierendes „Verminderungsszenario“) bedenklich ist, stellt sich im vorliegenden Fall nicht.
- OLG Wien, 24.01.2019, 129 R 84/18y
- Öffentliches Recht
- JBL 2020, 46
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- HG Wien, 18.06.2018, 56 Cg 56/17d
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 25.06.2019, 1 Ob 75/19i
- Arbeitsrecht
- § 879 Abs 3 ABGB
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