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Wegfall der Vollstreckbarkeit der Geldstrafe bei Tod des Bestraften auch gegenüber juristischer Person
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 142
- Rechtsprechung, 1106 Wörter
- Seiten 66-67
- https://doi.org/10.33196/jbl202001006601
30,00 €
inkl MwStMit dem Tod des Bestraften erlischt die Vollstreckbarkeit der verhängten Geldstrafe sowie der dem Bestraften auferlegten Kosten des Strafverfahrens gemäß § 14 Abs 2 VStG nicht nur diesem gegenüber, sondern auch gegenüber der nach § 9 Abs 7 VStG haftenden juristischen Person; diese Forderungen können auch bei ihr nicht mehr eingebracht werden.
- § 14 Abs 2 VStG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- VwGH, 22.05.2019, Ra 2018/04/0074Ra 2018/04/0075
- Arbeitsrecht
- JBL 2020, 66
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