Mitverschulden bei fehlerhafter Aufklärung über Innenprovisionen
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 68
- Rechtsprechung des OGH, 4964 Wörter
- Seiten 196 -201
- https://doi.org/10.47782/oeba202003019602
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§§ 1293, 1295, 1304 ABGB. Die Rechtswidrigkeit einer unterlassenen Aufklärung über Innenprovisionen liegt im Verschweigen der damit idR verbundenen Interessenkollision, die grds unabhängig von der Höhe der Innenprovision besteht. Die Beweislast für das Fehlen einer Interessenkollision im Einzelfall trifft den Vermittler der Anlage, wobei das Regelbeweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit zur Anwendung gelangt. Die Unkenntnis des konkreten Beraters von der Innenprovision beseitigt die Interessenkollision nicht. Liegt einer Anlageentscheidung auch eine dem Anleger vorwerfbare Sorglosigkeit zu Grunde, die für den Anlageentschluss kausal war, kommt auch bei fehlender „Korrelation“ zum haftungsbegründenden Aufklärungsfehler eine Minderung des Ersatzanspruchs wegen Mitverschuldens in Betracht.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Klausberger, Philipp
- OGH, 29.08.2019, 1 Ob 78/19f
- oeba-Slg 2020/2648b
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