- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 68
- Rechtsprechung des OGH, 1023 Wörter
- Seiten 213 -214
- https://doi.org/10.47782/oeba202003021301
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§§ 366, 380, 424, 879 ABGB; § 62 GBG; § 7 WuchG. Zwar bewirkt Wucher bloß die relative Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Das bedeutet aber nicht, dass der Wuchertatbestand nur mittels Rechtsgestaltungsklage geltend gemacht werden könnte und die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts in einem Rechtsgestaltungsurteil ausgesprochen werden müsste. Vielmehr kann Wucher auch mittels Einrede geltend gemacht werden.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2020/2656
- OGH, 24.10.2019, 4 Ob 188/19d
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