OGH: Schadenersatz wegen unbefugter Weitergabe von Online-Kursinhalten
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 10
- Judikatur, 2649 Wörter
- Seiten 173 -177
- https://doi.org/10.33196/ziir202202017301
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Verpflichtet sich der Teilnehmer bei der Buchung eines Onlinekurses (hier: zur Vorbereitung auf die STEOP-Prüfungen an der WU) vertraglich dazu, anderen Personen die Kursinhalte nicht zugänglich zu machen, und bietet dennoch das erhaltene Material in einer geschlossenen Facebook-Gruppe mit mehreren tausend Mitgliedern gratis an, macht er sich schadenersatz- und auskunftspflichtig.
Obwohl die Kursanbieterin die weitergegebenen Lehrinhalte selbst zu 90 % ohne Zustimmung der Urheber übernommen hatte, ist ihre Rechtsverfolgung keineswegs rechtsmissbräuchlich oder sonst unzulässig, hat sie doch ein „Gesamtpaket“ verkauft und damit ein rein sittenwidriges Motiv ausgeschlossen.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Rechtsmissbrauch
- ZIIR 2022, 173
- Studieneingangsphase (STEOP)
- OGH, 22.09.2021, 4 Ob 55/21y, STEOP-Kurse
- § 7 ABGB
- Online-Kurse
- Vertragsbruch
- § 2 UrhG
- Schädigung, sittenwidrige
- Verpflichtungserklärung
- Kursteilnehmerin
- Schadenersatz
- Kursunterlagen
- § 1 UrhG
- Medienrecht
- Urheber- oder Leistungsschutz, kein
- § 1295 Abs 2 ABGB
- § 879 Abs 1 ABGB
- § 3 UrhG
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