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Thiele, Clemens

OGH: Schadenersatz wegen unbefugter Weitergabe von Online-Kursinhalten

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Verpflichtet sich der Teilnehmer bei der Buchung eines Onlinekurses (hier: zur Vorbereitung auf die STEOP-Prüfungen an der WU) vertraglich dazu, anderen Personen die Kursinhalte nicht zugänglich zu machen, und bietet dennoch das erhaltene Material in einer geschlossenen Facebook-Gruppe mit mehreren tausend Mitgliedern gratis an, macht er sich schadenersatz- und auskunftspflichtig.

Obwohl die Kursanbieterin die weitergegebenen Lehrinhalte selbst zu 90 % ohne Zustimmung der Urheber übernommen hatte, ist ihre Rechtsverfolgung keineswegs rechtsmissbräuchlich oder sonst unzulässig, hat sie doch ein „Gesamtpaket“ verkauft und damit ein rein sittenwidriges Motiv ausgeschlossen.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Rechtsmissbrauch
  • ZIIR 2022, 173
  • Studieneingangsphase (STEOP)
  • OGH, 22.09.2021, 4 Ob 55/21y, STEOP-Kurse
  • § 7 ABGB
  • Online-Kurse
  • Vertragsbruch
  • § 2 UrhG
  • Schädigung, sittenwidrige
  • Verpflichtungserklärung
  • Kursteilnehmerin
  • Schadenersatz
  • Kursunterlagen
  • § 1 UrhG
  • Medienrecht
  • Urheber- oder Leistungsschutz, kein
  • § 1295 Abs 2 ABGB
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • § 3 UrhG

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