


OGH: Zur Bewertung des Gegenanwalts auf Google Maps
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1462 Wörter, Seiten 212-214
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Unrichtigkeit einer Tatsachenbehauptung kann sich auch aus einer Unvollständigkeit des bekanntgegebenen Sachverhalts ergeben.
Die „1-Stern-Bewertung“ einer Rechtsanwaltskanzlei auf einer Online-Plattform mit der Bemerkung „Meine Anrufe werden ignoriert und meine Nr wurde gesperrt, somit ist die Rechtsanwalts Kanzlei mit meiner Nr nicht erreichbar“, ist dann ruf- und kreditschädigend, wenn sie nicht von einem Klienten aus eigener Erfahrung herrührt, sondern vom Prozessgegner stammt, der zuvor belästigenden Telefonterror ausgeübt und letztlich über die Telefonanlage der RA-Kanzlei gesperrt werden musste.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- Kreditschädigung
- ZIIR 2022, 212
- § 1330 Abs 1 ABGB
- Rufschädigung
- Ein-Stern-Bewertung
- Google Maps
- Tatsachenbehauptung, unwahre
- Medienrecht
- OGH, 20.10.2021, 6 Ob 143/21d, Nicht erreichbar
- Google-Bewertung
- Eindruck, unrichtiger
- Online-Bewertung
- § 1330 Abs 2 ABGB
- Unvollständigkeit
Die Unrichtigkeit einer Tatsachenbehauptung kann sich auch aus einer Unvollständigkeit des bekanntgegebenen Sachverhalts ergeben.
Die „1-Stern-Bewertung“ einer Rechtsanwaltskanzlei auf einer Online-Plattform mit der Bemerkung „Meine Anrufe werden ignoriert und meine Nr wurde gesperrt, somit ist die Rechtsanwalts Kanzlei mit meiner Nr nicht erreichbar“, ist dann ruf- und kreditschädigend, wenn sie nicht von einem Klienten aus eigener Erfahrung herrührt, sondern vom Prozessgegner stammt, der zuvor belästigenden Telefonterror ausgeübt und letztlich über die Telefonanlage der RA-Kanzlei gesperrt werden musste.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Kreditschädigung
- ZIIR 2022, 212
- § 1330 Abs 1 ABGB
- Rufschädigung
- Ein-Stern-Bewertung
- Google Maps
- Tatsachenbehauptung, unwahre
- Medienrecht
- OGH, 20.10.2021, 6 Ob 143/21d, Nicht erreichbar
- Google-Bewertung
- Eindruck, unrichtiger
- Online-Bewertung
- § 1330 Abs 2 ABGB
- Unvollständigkeit