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OGH: Zur Aktivlegitimation von Verbrauchern bei Schadenersatzklagen nach dem UWG

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Verbraucher sind legitimiert, den von ihnen verfolgten Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens, der ihnen als Verbraucher infolge einer unlauteren Geschäftspraktik eines Unternehmers (Irreführung) entstanden ist, nach UWG gerichtlich geltend zu machen.

Die Haftung für den Schaden durch den Inhaber des Unternehmens ist dabei nicht auf seine Repräsentanten beschränkt, sondern richtet sich nach § 18 UWG.

Redaktionelle Leitsätze

  • Verbraucher
  • § 1295 ABGB
  • ZIIR 2022, 189
  • UWG
  • § 16 UWG
  • Aktivlegitimation
  • § 18 UWG
  • § 2 UWG
  • Vermögensschaden
  • Schadenersatz
  • OGH, 16.12.2021, 4 Ob 49/21, Tresor
  • Medienrecht
  • § 1 UWG
  • § 14 UWG

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