Online-Datingportale: Wertersatz bei Rücktritt vom Vertrag; einschränkende Leistungsbeschreibung; Haftungsfreizeichnung
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 141
- Rechtsprechung, 6400 Wörter
- Seiten 378 -385
- https://doi.org/10.33196/jbl201906037801
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Die Berechnung des verhältnismäßigen Abgeltungsbetrags nach § 16 Abs 1 FAGG hat derart zu erfolgen, dass dieser Anteil am vereinbarten Gesamtpreis (wenn dieser überhöht ist: am marktüblichen Gesamtpreis) jenem Verhältnis entspricht, in dem die erbrachte Dienstleistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung steht. Bei der Berechnung des aliquoten Abgeltungsbetrags ist somit auf den Gesamtumfang der geschuldeten Leistung abzustellen und zu beurteilen, ob dafür eine bestimmte Quantität (ein bestimmtes Volumen) oder die Zeitkomponente maßgebend ist. Kommt es auf die Zeitkomponente an, so ist der Pro-rata-temporis-Grundsatz maßgebend.
Eine Klausel, mit der offengelegt wird, dass es zu nicht zu verhindernden Betriebsunterberechungen kommen kann, zumal Wartungsarbeiten und nicht im Einflussbereich des Unternehmers stehende Internetprobleme technisch nicht zu verhindern sind, bildet reale Gegebenheiten der Internetnutzung ab. Es wird damit keineswegs jeglicher Gewährleistungsfall ausgeschlossen oder eine vom Unternehmer verschuldete Betriebsunterbrechung vom Gewährleistungsausschluss erfasst.
Den Betreiber einer Datenbank, insbesondere wenn diese über offene Netzwerke zugänglich ist, trifft die vertragliche Nebenpflicht (im Sinn von Schutz- und Sorgfaltspflichten), zumutbare, das heißt technisch mögliche und wirtschaftlich tragbare Abwehrmaßnahmen zu treffen. Zudem besteht für den Datenverantwortlichen bzw den Auftragsverarbeiter die datenschutzrechtliche Verpflichtung, angemessene Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen, um unbefugte Zugriffe, auch durch Hacker, zu vermeiden.
Das Vorliegen eines Unterlassungstitels aus einem anderen Verbandsverfahren nach §§ 28, 29 KSchG beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht.
- § 923 ABGB
- § 16 Abs 1 FAGG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- HG Wien, 21.12.2017, 68 Cg 17/17g
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 23.10.2018, 4 Ob 179/18d
- JBL 2019, 378
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Wien, 25.05.2018, 133 R 25/18a
- § 9 KSchG
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- § 922 ABGB
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