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Parteirechte der Speicherunternehmen im GWG 2011
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 1591 Wörter
- Seiten 421-423
- https://doi.org/10.33196/wbl201507042102
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inkl MwStWenn der Gesetzgeber über eine in § 159 Abs 2 Z 11 GWG 2011 auch verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Umsetzungsverpflichtung aus den durch die Regulierungsbehörde im Verfahren nach § 22 GWG 2011 im Zusammenwirken mit dem Verteilergebietsmanager festgelegten Projekten der langfristigen Planung Folgen für die vom Speicherunternehmen betriebenen Anlagen ableitet, dann muss er dem Speicherunternehmen unter rechtsstaatlichen wie Sachlichkeitsgesichtspunkten die Möglichkeit eröffnen, die Gesetzmäßigkeit dieser langfristigen Planung und der damit verbundenen Festlegung der das Speicherunternehmen treffenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zum Gegenstand letztlich gerichtlicher Kontrolle machen zu können.
- VfGH, 03.12.2014, G 156/2014
- § 22 GWG
- WBl-Slg 2015/147
- Art 7 B-VG
- § 105 Abs 1 Z 6 GWG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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