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Persönlicher Schutzzweck der Verpflichtung zur richtigen und vollständigen Führung des Grundbuchs

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 141
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2214 Wörter, Seiten 448-450

30,00 €

inkl MwSt

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Die Verpflichtung zur richtigen und vollständigen Führung des Grundbuchs schützt grundsätzlich nur jene Personen, die im Grundbuch eingetragene Rechte besitzen oder deren Begründung unmittelbar anstreben und damit am grundbücherlichen Verkehr teilnehmen.

Durch eine bloße Grundbuchabfrage wird keine rechtliche Sonderverbindung zwischen dem durch eine unrichtige Eintragung Geschädigten und dem Grundbuchgericht begründet, wohingegen ein Auskunftswerber aufgrund des ihm zustehenden subjektiven öffentlichen Rechts auf Erteilung einer (richtigen) Information durch sein Auskunftsbegehren in eine solche Sonderverbindung zur auskunftspflichtigen Behörde tritt.

  • § 1311 ABGB
  • § 1 AHG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 05.03.2019, 1 Ob 198/18a
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1 GBG
  • OLG Linz, 02.07.2018, 4 R 52/18x
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Wels, 05.03.2018, 3 Cg 8/17m
  • JBL 2019, 448
  • Arbeitsrecht

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