Privatautonome Festlegung der (strittigen) Grundstücksgrenzen unter Hinweis auf die Katastralmappe ohne Kenntnis der Naturgrenze?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 2174 Wörter
- Seiten 437-439
- https://doi.org/10.33196/jbl201907043701
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inkl MwStIst das Grundstück nach dem übereinstimmenden Parteiwillen in dem aus der Mappe hervorgehenden Umfang ohne Bestimmung der Grenzen in der Natur verkauft und übergeben worden, dann ist für den Umfang des (derivativen) Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft – der stets nur im Rahmen der wahren Eigentumsgrenzen der Beteiligten stattfinden kann – (ausnahmsweise) die Grundbuchsmappe maßgebend. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie steht es den Parteien frei, die (strittige) Grenze unter Hinweis auf die Katastralmappe festzulegen, ohne dass dies die Kenntnis voraussetzt, wie diese Grenze in der Natur tatsächlich verläuft. Ebenso kann ein Eigentümer bei Verkauf mehrerer Grundstücke die Abgrenzung der einzelnen Kaufobjekte voneinander in Abweichung von der wahren Grenze festlegen.
- Schmid, Katharina
- § 1380 ABGB
- Öffentliches Recht
- BG Spittal an der Drau, 30.07.2018, 7 C 114/15m
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 431 ABGB
- Allgemeines Privatrecht
- § 523 ABGB
- § 354 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2019, 437
- BG Spittal an der Drau, 02.08.2018, 7 C 114/15m
- OGH, 23.01.2019, 1 Ob 12/19z
- LG Klagenfurt, 23.11.2018, 3 R 156/18b3 R 158/18x
- Arbeitsrecht