


Recht auf Beschäftigung einer Rechtsanwaltsanwärterin
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 144
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 9322 Wörter, Seiten 815-825
30,00 €
inkl MwSt




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Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung besteht nicht.
Schon nach dem Gesetzeswortlaut hat der Rechtsanwalt den Rechtsanwaltsanwärter „zu verwenden“ (§ 21b Abs 1 RAO). Bei Nichtverwendung ist eine Anrechenbarkeit der Tätigkeit im Rahmen der in § 1 RAO normierten Erfordernisse zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft nicht gegeben. Vergleichbar mit der Beschäftigungspflicht bei Lehrlingen hat auch ein Rechtsanwaltsanwärter grundsätzlich ein Recht auf Beschäftigung.
-
- Minderock, Reinhard
-
- § 21b Abs 1 RAO
- JBL 2022, 815
- Öffentliches Recht
- ASG Wien, 25.01.2019, 37 Cga 2/18g
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 17.12.2021, 8 ObA 6/21x
- OLG Wien, 30.01.2020, 7 Ra 31/19h
- Arbeitsrecht
Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung besteht nicht.
Schon nach dem Gesetzeswortlaut hat der Rechtsanwalt den Rechtsanwaltsanwärter „zu verwenden“ (§ 21b Abs 1 RAO). Bei Nichtverwendung ist eine Anrechenbarkeit der Tätigkeit im Rahmen der in § 1 RAO normierten Erfordernisse zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft nicht gegeben. Vergleichbar mit der Beschäftigungspflicht bei Lehrlingen hat auch ein Rechtsanwaltsanwärter grundsätzlich ein Recht auf Beschäftigung.
- Minderock, Reinhard
- § 21b Abs 1 RAO
- JBL 2022, 815
- Öffentliches Recht
- ASG Wien, 25.01.2019, 37 Cga 2/18g
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 17.12.2021, 8 ObA 6/21x
- OLG Wien, 30.01.2020, 7 Ra 31/19h
- Arbeitsrecht