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Verpflichtung zur Impfung gegen COVID-19 zum Schutz der Überlastung des Gesundheitswesens bei kontinuierlicher Bewertung und Evaluierung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Verpflichtung nicht verfassungswidrig

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Der Individualantrag auf Aufhebung der Verpflichtung zur Impfung gegen COVID-19 für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Wohnsitz in Österreich wird, soweit er zulässig ist, abgewiesen: Die Impfpflicht stellt einen besonders schweren Eingriff in die körperliche Integrität und die Selbstbestimmung dar. Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen und strengen Evaluierungs- und Reaktionspflicht des zuständigen Bundesministers im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen, auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit sowie auf die Ausgestaltung der Verpflichtung durch Verordnung ist die Impfpflicht, deren Vollziehung durch die COVID-19-NichtanwendungsVO ausgesetzt wurde, zum Schutz vulnerabler Personen sowie zum Schutz vor einer Überlastung des Gesundheitswesens verhältnismäßig.

  • VfGH, 23.06.2022, G 37/2022V 173/2022
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2022, 794
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • COVID-19-IG, BGBl I 4/2022
  • COVID-19-IV, BGBl II 52/2022
  • Arbeitsrecht

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