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Staatliche Akzeptanz von religiösen Riten und Symbolen

Autor

Pesendorfer
Juristische Schriftenreihe – Band 235
Monografie
Umfang:
209 Seiten, broschiert
ISBN Print:
978-3-7046-5418-2
Erscheinungsdatum:
11. November 2009

39,00 €

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Gegenstand dieser Abhandlung ist die staatliche Akzeptanz von religiösen Riten und Symbolen unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Im Zentrum dieser Vorgaben steht sowohl die individuelle als auch die kollektive Religionsfreiheit, welche durch Artikel 14 und Artikel 15 StGG, Artikel 63 Absatz 2 Staatsvertrag von St. Germain sowie Artikel 9 EMRK verfassungsrechtlich verankert ist. Darüber hinaus von wesentlicher Bedeutung sind der Gleichheitssatz (Artikel 2 StGG, Artikel 7 B-VG sowie Artikel 14 EMRK) sowie die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates (Artikel 14 und Artikel 15 StGG, Artikel 63 Absatz 2 Staatsvertrag von St. Germain sowie Artikel 9 EMRK).

Aufgrund des sich im Sinne einer "pluralistischen Hereinnahme" oder einer "distanzierenden Neutralität" verwirklichenden Grundsatzes der religiös-weltanschaulichen Neutralität und wegen dessen ausschlaggebender praktischer Wichtigkeit für den staatlichen Umgang mit religiösen Riten und Symbolen, ist eine Dreiteilung der zu untersuchenden Sachverhalte nach der Nähe zum Staat geboten: der "peripher-staatliche" Bereich, der "punktuell-staatliche" Bereich und der "hoheitlich-staatliche" Kernbereich.

Nach allgemeinen Ausführungen folgt die verfassungsrechtliche Analyse einzelner Problemfälle, um zu untersuchen wie die Republik Österreich konkret mit einzelnen religiösen Riten bzw Symbolen umzugehen hat: dem Schächten, dem Moscheen- bzw Minarettbau, dem Kopftuch und dem Kreuz. Abschließend werden gemeinsame Schlussfolgerungen aus den einzelnen verfassungsrechtlichen Analysen getroffen.

Mag. Dr. Paul Simon Pesendorfer hat das Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit überdurchschnittlicher Studienleistung im Verwaltungs- und Verfassungsrecht absolviert sowie das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften mit Auszeichnung bestanden. Die Dissertation "Staatliche Akzeptanz von religiösen Riten und Symbolen" wurde zweimal mit Sehr Gut benotet.

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