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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 693 Wörter
- Seiten 603-604
- https://doi.org/10.33196/wbl201710060301
30,00 €
inkl MwStEine (unzulässige) Tatprovokation findet statt, wenn die beteiligten Personen (Testkäufer, Staatsorgane) sich nicht auf eine im Wesentlichen passive Ermittlung strafbarer Aktivitäten beschränken, sondern einen solchen Einfluss auf den Betroffenen ausüben, dass dieser zur Begehung einer Tat verleitet wird, die ansonsten nicht begangen worden wäre. Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob der Betroffene Druck ausgesetzt wurde, die Tat zu begehen, ob also der Testkäufer über das Verhalten eines „gewöhnlichen“ Kunden hinausging.
- Art 6 EMRK
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VwGH, 11.05.2017, Ro 2017/04/0004
- WBl-Slg 2017/197
- § 28 Steiermärkisches Jugendgesetz (StJG 2013)
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