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Heft 10, Oktober 2017, Band 31
Verfahrensrecht: Gerichtliche Zuständigkeit in Versicherungssachen (Österreich)
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 1863 Wörter
- Seiten 581-583
- https://doi.org/10.33196/wbl201710058101
30,00 €
inkl MwStArt 9 Abs 1 lit b der VO (EG) Nr 44/2001 iVm Art 11 Abs 2 dieser VO ist dahin auszulegen, dass ein in einem ersten MS ansässiger Dienstgeber, der das Entgelt seines infolge eines Verkehrsunfalls arbeitsunfähigen Dienstnehmers fortgezahlt hat und in die Rechte eingetreten ist, die dem Dienstnehmer gegenüber der in einem zweiten MS ansässigen Gesellschaft, bei der das an diesem Unfall beteiligte Fahrzeug haftpflichtversichert ist, zustehen, in seiner Eigenschaft als „Geschädigter“ iS der letztgenannten Bestimmung die Versicherungsgesellschaft vor den Gerichten des ersten MS verklagen kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist.
- WBl-Slg 2017/182
- Art 9 Abs 1 lit b iVm Art 11 Abs 2 der VO (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- EuGH, 20.07.2017, Rs C-340/16, (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG/Mutuelles du Mans assurances – MMA IARD SA; OGH [Österreich])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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