Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

Juristische Blätter

Heft 6, Juni 2015, Band 137

Tiroler Agrargemeinschaften: Unzulässigkeit des Rechtswegs

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Voraussetzung für die Zuständigkeit der Agrarbehörde außerhalb eines Zusammenlegungsverfahrens (§ 73 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz [TFLG] 1996) ist stets, dass die Frage einer „agrargemeinschaftlichen“, also einer gemeinsamen Nutzung (vgl § 33 TFLG) zu entscheiden ist. Es muss also eine gemeinsame Nutzung von allen oder mehreren Mitgliedern einer Gemeinde oder von den Mitgliedern einer Nachbarschaft, einer Interessenschaft, einer Fraktion oder einer ähnlichen Mehrheit von Berechtigten kraft einer mit einer Liegenschaft (Stammsitzliegenschaft) verbundenen oder einer persönlichen (walzenden) Mitgliedschaft (§ 33 Abs 1 TFLG 1996) wesentlich für die Beurteilung der zu beantwortenden Rechtsfragen sein (hier: § 73 lit c TFLG 1996).

Wird von einer Tiroler Agrargemeinschaft die materielle Unrichtigkeit der Einverleibung des Eigentums einer politischen Gemeinde (auch) mit einer Nutzung iS des § 33 Abs 1 TFLG 1996 begründet, ist die Klärung des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs auf Feststellung, dass die politische Gemeinde (zumindest) bei Grundbuchsanlegung nicht materielle Eigentümerin bestimmter Grundbuchseinlagen war, den Agrarbehörden vorbehalten.

Der Umstand, dass sich bei dem zum Gegenstand der Klage gemachten Rechtsverhältnis zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber stehen (hier: Tiroler Agrargemeinschaft und politische Gemeinde), ordnet eine Sache noch nicht zwingend dem öffentlichen Recht zu; entscheidend ist vielmehr, ob an einem rechtlichen Vorgang ein mit Hoheitsgewalt ausgestattetes Rechtssubjekt in Ausübung dieser Hoheitsgewalt beteiligt ist.

  • § 73 TFLG
  • LG Innsbruck, 01.07.2014, 66 Cg 80/14p
  • § 34 TFLG
  • OLG Innsbruck, 15.09.2014, 4 R 121/14x
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 19.11.2014, 3 Ob 185/14y
  • JBL 2015, 386
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1 JN
  • § 33 TFLG
  • Arbeitsrecht

Weitere Artikel aus diesem Heft

JBL
Die Zulässigkeit von Verjährungsvereinbarungen
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Hans R. Klecatsky †
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Keine Verletzung von Art 11 EMRK durch Untersagung einer Versammlung
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Unzulässige AGB eines Kreditunternehmens
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Mängelbehebung bei Herstellung des Werks durch mehrere Werkunternehmer
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Vertrieb des Herald Fonds durch FMA nicht untersagt: keine Amtshaftung
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Tiroler Agrargemeinschaften: Unzulässigkeit des Rechtswegs
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

JBL
Unterschiedliches Pensionsalter für Männer und Frauen unionsrechtskonform
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Zur subjektiven Komponente unrechtsgeprägter Sonderdelikte
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Menschenhandel im Verhältnis zu schwerer Nötigung und Zuhälterei
Band 137, Ausgabe 6, Juni 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

30,00 €