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Veräußerung von GmbH-Anteilen; Einmalauszahlung Pensionszusatzversicherung; Vermögenssubstanz, -stamm; Unterhaltsbemessung

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Der Erlös aus der Übertragung von Geschäftsanteilen ist nicht als Einkommen zu behandeln.

Zuwendungen der Gesellschaft für die Zukunftssicherung ihres unterhaltspflichtigen Alleingesellschafters sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen.

  • LG Leoben als BerufungsG, 04.11.2020, 2 R 201/20p-52
  • § 94 ABGB
  • BG Bruck an der Mur, 20.08.2020, 1 C 89/18p-46
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2021/142
  • § 76 GmbHG
  • OGH, 18.02.2021, 6 Ob 6/21g

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