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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Verjährung bei unterbliebener Aufklärung über Weichkosten.

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§§ 1293, 1295, 1298, 1489 ABGB. Das Unterbleiben der Aufklärung über erforderliche „Weichkosten“ ist im Verhältnis zum Risiko des Totalverlusts grundsätzlich nicht als eigener abgrenzbarer Aufklärungsfehler zu qualifizieren, der eine eigene Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB auslösen würde.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2021/2771
  • OGH, 18.02.2021, 6 Ob 255/20y

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