


Verjährung bei unterbliebener Aufklärung über Weichkosten.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 436 Wörter, Seiten 648-649
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
§§ 1293, 1295, 1298, 1489 ABGB. Das Unterbleiben der Aufklärung über erforderliche „Weichkosten“ ist im Verhältnis zum Risiko des Totalverlusts grundsätzlich nicht als eigener abgrenzbarer Aufklärungsfehler zu qualifizieren, der eine eigene Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB auslösen würde.
-
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
-
- oeba-Slg 2021/2771
- OGH, 18.02.2021, 6 Ob 255/20y
§§ 1293, 1295, 1298, 1489 ABGB. Das Unterbleiben der Aufklärung über erforderliche „Weichkosten“ ist im Verhältnis zum Risiko des Totalverlusts grundsätzlich nicht als eigener abgrenzbarer Aufklärungsfehler zu qualifizieren, der eine eigene Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB auslösen würde.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2021/2771
- OGH, 18.02.2021, 6 Ob 255/20y