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Vertretungsbefugnis der Ziviltechniker
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 1559 Wörter
- Seiten 355-356
- https://doi.org/10.33196/wbl201806035501
30,00 €
inkl MwStDie berufsmäßige Vertretung durch Ziviltechniker vor Behörden steht einerseits unter der Einschränkung, dass nicht bundesgesetzlich eine besondere Berechtigung gefordert wird, andererseits bezieht sie sich auf das gesamte, von der Befugnis des Ziviltechnikers umfasste Fachgebiet. Damit lässt der Gesetzgeber erkennen, dass es ihm nicht auf die organisatorische Zurechnung des Organs, vor dem vertreten werden soll, sondern vielmehr darauf ankommt, dass ein hoheitlicher Entscheidungsträger („Behörde“) berufen ist, in einer Sache zu entscheiden, die zu dem von der Befugnis des Ziviltechnikers umfassten Fachgebiet gehört.
- VwGH, 23.01.2018, Ra 2017/05/0090
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 4 Abs 1 ZTG
- WBl-Slg 2018/114
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