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Zielvereinbarung als Voraussetzung für Bonus-Anspruch

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Der Austrittsgrund der ungebührlichen Schmälerung oder des Vorenthaltens des Entgelts liegt nicht vor, wenn über das Bestehen eines Anspruches verschiedene Rechtsmeinungen vertreten werden können und daher der Ausgang eines diesbezüglichen Rechtsstreites ungewiss ist.

Hängt ein Anspruch auf Bonuszahlungen vom Zustandekommen einer Zielvereinbarung ab, liegt ein sittenwidriges Verhalten des Arbeitgebers nicht vor, wenn die angebotene und vom Arbeitnehmer abgelehnte Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist.

  • OLG Wien, 30.07.2012, 8 Ra 45/12i-60
  • § 879 ABGB
  • § 26 Z 2 AngG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 17.12.2012, 9 ObA 111/12g
  • WBl-Slg 2013/120

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