Zum Erstattungsanspruch des § 9 EKEG bei „downstream-Kreditvergaben“
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 68
- Rechtsprechung des OGH, 7048 Wörter
- Seiten 651 -658
- https://doi.org/10.47782/oeba202009065101
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§§ 52, 56 AktG; § 83 GmbHG; §§ 3, 5, 8, 9 EKEG. Liegt eine Weisung vor, ist - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 9 EKEG - auch bei der Kreditgewährung im vertikalen Verhältnis von oben nach unten („downstream“) der Erstattungsanspruch berechtigt. Für eine Weisung iS von § 9 EKEG ist eine Ausübung der Lenkungsmöglichkeit der weisungsgebenden Gesellschaft derart gefordert, dass eine erkennbar nach außen tretende Willensäußerung an die Kreditgeberin herangetragen wird, die deren Handlungsspielraum einengt. Die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Weisung trifft die klagende Partei. Ist die kreditgebende Gesellschaft selbst (mittelbar) mehrheitlich an der kreditnehmenden Gesellschaft beteiligt, kommt ihr keine Beweiserleichterung in Form eines Anscheinsbeweises zu.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2020/2692
- OGH, 23.04.2020, 6 Ob 154/19v
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