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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus/​Foglar-​Deinhardstein, Stephan

Zum Rücktritt des Verbrauchers gemäß § 25 Abs 1 iVm § 12 Abs 1 VKrG von einem Zahlungsaufschub.

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§ 8 FernFinG; § 4 KSchG; §§ 3, 30 MaklerG; § 176 VersVG; §§ 12, 25 VKrG. Im Gegensatz zum Finanzierungskreditvertrag besteht bei einem ursprünglichen Ratengeschäft nur ein einziger Vertrag, bei dem der entgeltliche Zahlungsaufschub untrennbar zur Regelung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten gehört. Die Wirkung eines Rücktritts erfasst daher - mangels anderslautender Erklärung des Verbrauchers - das gesamte Geschäft und nicht nur den Zahlungsaufschub.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • Foglar-Deinhardstein, Stephan
  • OGH, 29.10.2015, 8 Ob 121/14y
  • oeba-Slg 2016/2294

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