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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Heft 2, April 2021, Band 8

Zur Auslegung eines Beschwerdebegehrens auf „ersatzlose Behebung“

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Ist angesichts des Beschwerdeinhaltes nicht zweifelhaft, dass der Bf die Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels im Beschwerdeweg erreichen wollte und mit seinem Beschwerdeantrag auf „ersatzlose Behebung“ des angefochtenen Bescheids die Eliminierung der gegenteiligen Entscheidung des BFA aus dem Rechtsbestand anstrebte, um den Weg für die Erteilung (Ausfolgung) des beantragten Aufenthaltstitels frei zu machen, darf das VwG den Beschwerdeantrag nicht nur in formalistischer Weise entsprechend seinem Wortlaut verstehen und ihm damit einen unzulässigen Inhalt beimessen, sondern muss eine verständige Deutung im Sinne des Gesamtinhalts der Beschwerde vornehmen.

  • ZVG-Slg 2021/23
  • VwGH, 19.11.2020, Ra 2020/21/0420
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 9 Abs 1 Z 4 VwGVG

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