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Zur Beweislastverteilung im Rückforderungsprozess des Garantieauftraggebers.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 1271 Wörter
- Seiten 390-392
- https://doi.org/10.47782/oeba201605039001
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inkl MwSt§§ 880a, 922, 924 ABGB; § 4 BTVG; § 266 ZPO. Im Verhältnis zwischen Garantieauftraggeber und -begünstigtem kommt es für die Frage der Berechtigung der Leistungskondiktion grundsätzlich darauf an, ob dem Begünstigten bei Abruf der Garantie und Zahlung durch den Garanten aus dem Valutaverhältnis der entsprechende Anspruch zustand.
Fordert der Werkunternehmer nach Ziehung der Haftrücklassgarantie die Zahlung des (nunmehr wieder) ausständigen, restlichen Werklohns, so ist der beklagte Besteller für den Einwand beweispflichtig, das Werk sei mangelhaft.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- OGH, 25.06.2015, 8 Ob 19/15z
- oeba-Slg 2016/2214
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