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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Reichweite der Verpfändung eines Wertpapierdepots.

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Z 49 ABB; §§ 447, 451, 467, 914, 915 ABGB. Da das Wertpapierdepot lediglich den Bestand an Aktien und sonstigen Wertpapieren ausweist, werden Wertpapiererlöse zunächst auf das zugeordnete Verrechnungskonto gebucht.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2216
  • OGH, 27.05.2015, 6 Ob 39/15a

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