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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Staatsanleihen.

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Art 9 EGJN; Art 1, 7 EuGVVO 2012; § 42 JN. Die Kapitalaufnahme durch die Emission von Staatsanleihen ist als Iure-gestionis Aktivität zu qualifizieren. Staaten als Emittenten von Anleihen können sich bei Klagen von Gläubigern daher nicht auf staatliche Immunität berufen.

Das Zahlungsversprechen aus einer Inhaberschuldverschreibung ist eine freiwillige rechtliche Verpflichtung des Schuldners und damit ein vertraglicher Anspruch iSv Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012. Insofern liegt auch eine Zivil- und Handelssache iSv Art 1 Abs 1 EuGVVO 2012 vor und die inländische Gerichtsbarkeit kann nicht aus dem Grund der Immunität des beklagten Staats verneint werden.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2213
  • OGH, 30.07.2015, 8 Ob 67/15h

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