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Pittl, Raimund/​Ponholzer, Emanuel

Zur Haftung des Verwalters gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer

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Eine persönliche Haftung des Verwalters gegenüber Dritten – und daher auch den einzelnen Wohnungseigentümern gegenüber – setzt eigenes, insbesondere Organisations- oder Auswahlverschulden voraus. Fehlt es schon an einem haftungsbegründenden Verhalten des Verwalters, kommt eine Haftung für den Verlust einer vertraglich gesicherten Erwerbschance aus der Vermietung der Wohnung nicht in Betracht. Ob der Dritte allenfalls in den Schutzbereich des Verwaltungsvertrags fallen würde, ändert daran nichts.

  • Pittl, Raimund
  • Ponholzer, Emanuel
  • § 1293 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • OGH, 01.06.2022, 5 Ob 48/22b, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Salzburg, 53 R 200/21z
  • WOBL-Slg 2023/29
  • § 1294 ABGB
  • BG Salzburg, 23 C 54/21d
  • § 1012 ABGB
  • § 20 Abs 1 WEG

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