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Zur zwingenden Erhaltungspflicht des Vermieters
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 604 Wörter
- Seiten 208-208
- https://doi.org/10.33196/wobl201307020802
30,00 €
inkl MwStWird durch die Wassereinwirkung die Bausubstanz angegriffen, liegt ein ernster Schaden des Hauses vor. Die Erhaltungspflicht nach § 3 MRG ist im Voraus unabdingbar, soweit nicht im Zeitpunkt der Vereinbarung eine Ausnahme vom Vollanwendungsbereich des MRG bestand. Aus dem Wortlaut des § 3 Abs 1 und 2 MRG, worin es um die Erhaltung der „Mietgegenstände“ geht, ergibt sich, dass die Erhaltungspflicht des Vermieters im Hinblick auf Feuchtigkeitsschäden nicht anders zu beurteilen ist als bei Wohnräumen.
- LGZ Wien, 38 R 281/11x
- § 3 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- § 6 MRG
- WOBL-Slg 2013/71
- OGH, 16.05.2012, 5 Ob 80/12v, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
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