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Absolute Unzulässigkeit der Revision

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§ 25a Abs 4 VwGG erfasst mit der in Z 1 genannten Verhängung einer Freiheitsstrafe lediglich die Androhung einer primären Freiheitsstrafe, nicht aber die einer Ersatzfreiheitsstrafe.

  • § 25a Abs 4 VwGG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • VwGH, 24.09.2014, Ra 2014/03/0014
  • JBL 2015, 131
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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