


Absonderung aufgrund ärztlicher Anordnung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 10
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2069 Wörter, Seiten 61-64
20,00 €
inkl MwSt




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Findet die Quarantäneanordnung des Arztes „an Ort und Stelle“ statt, so ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass von diesem Arzt ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt wird, der grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch gemäß § 32 EpiG auslösen kann. Dafür ist zunächst zu klären, ob es sich bei dem betreffenden Arzt um einen solchen handelt, der im „öffentlichen Sanitätsdienst“ steht, weil nur solche gemäß § 43 EpiG zur Setzung der in den §§ 7 bis 14 EpiG „bezeichneten Vorkehrungen“ befugt sind.
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- ZVG-Slg 2023/15
- § 7 EpiG
- VwGH, 01.09.2022, Ra 2022/09/0038
- Verwaltungsverfahrensrecht
Findet die Quarantäneanordnung des Arztes „an Ort und Stelle“ statt, so ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass von diesem Arzt ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt wird, der grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch gemäß § 32 EpiG auslösen kann. Dafür ist zunächst zu klären, ob es sich bei dem betreffenden Arzt um einen solchen handelt, der im „öffentlichen Sanitätsdienst“ steht, weil nur solche gemäß § 43 EpiG zur Setzung der in den §§ 7 bis 14 EpiG „bezeichneten Vorkehrungen“ befugt sind.
- ZVG-Slg 2023/15
- § 7 EpiG
- VwGH, 01.09.2022, Ra 2022/09/0038
- Verwaltungsverfahrensrecht